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DYNTAR Sauna & wellness

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft DYNTAR spol. s r.o.

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Werkvertrages, geschlossen zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und der Gesellschaft DYNTAR spol. s r.o (Auftragnehmer).

  1. Vertragsunterzeichnung und Auftragsrealisierung

    Der Kunde kann den Vertrag mit den Mitarbeitern der Geschäftsabteilung der Gesellschaft DYNTAR schließen oder bei autorisierten Vertriebsstellen der Gesellschaft DYNTAR, die über einen gültigen Vertrag über Geschäftsvertretung verfügen. Vor der Realisierung jedes Auftrags, der inklusive Montage bestellt wird, erfolgt zunächst eine Vermessung, dann wird der Endpreis berechnet. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 5 Tagen nach der Vertragsunterzeichnung eine Vorauszahlung in der Höhe von 50% vom Gesamtpreis zu leisten. Sollte die Vorauszahlung innerhalb der festgelegten Frist nicht bezahlt werden, wird auch der Termin der Leistungserbringung verschoben, und dies um die Anzahl der Verzugstage und ohne Anspruch des Kunden auf eine Vertragsstrafe. Den Rest des vereinbarten Preises bezahlt der Kunde an den Auftragnehmer am Übergabetag des Werkes in bar, was im Übergabeprotokoll anzugeben ist. Gleichzeitig erhält der Kunde eine Bedienungsanleitung. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das Werk im Besitz des Auftragnehmers und der Auftragnehmer ist berechtigt das Werk auch beim Kunden zurückzuholen. Für den Fall, dass im Zusammenhang mit der Montage beim Kunden Mehrarbeiten entstehen, so hat der Kunde die Kosten für diese in vollem Umfang zu tragen.

  2. Montage

    Der Kunde wurde über die Montagebedingungen informiert und wird in der vertraglich festgelegten Frist und in Übereinstimmung mit diesen Montagebedingungen und nach Anweisungen des Auftragnehmers den Standort für den Vertragsgegenstand vorbereiten. Sollte dies nicht passieren, wird der Termin der Montage ohne Anspruch des Kunden auf eine Vertragsstrafe verschoben. Sollten sich die Masse des Standortes zur Aufstellung des Vertragsgegenstandes ändern, ist der Kunde verpflichtet über dies den Auftragnehmer spätestens 21 Tage vor dem Montagetermin zu informieren. Anderenfalls wird der Montagetermin um 21 Tage nach solcher Mitteilung oder nach Feststellung dieser Tatsache verschoben. Sollten unsere Techniker während der Montage feststellen, dass der Standort nicht gemäß den Vertragsbedingungen vorbereitet ist und die Montage deshalb nicht erfolgen kann, so hat die Kosten der Mehrarbeiten, verbunden mit der Anpassung des Produktes oder des Standortes, der Kunde oder die für die Vermessung und Vorbereitung des Standortes verantwortliche Person zu tragen. Der Termin der Montage kann von vielen Faktoren beeinflusst werden, wie eine nicht geleistete Anzahlung oder nicht vorbereiteter Standort.

    Für Mehrarbeiten wird ein fester Stundensatz von 350,- CZK und Fahrtkosten von 10,- CZK pro Kilometer festgelegt. Die Fahrtkosten werden vom Firmensitz zum Kunden und zurück berechnet.

    Die Holzprodukte des Unternehmens DYNTAR werden aus Massivholz gefertigt und deshalb kann man nicht die gleiche Farbe und Holzmaserung auf allen Oberflächen garantieren.

  3. MwSt.

    Wenn der Kunde den reduzierten Steuersatz anwenden möchte, muss er die Voraussetzung zur Anwendung ermäßigter MwSt.-Sätze gemäß Gesetz Nr. 261/2007 erfüllen. Um diese Aussage zu beweisen, hat er am Tag der Vertragsunterzeichnung Unterlagen vorzulegen, die den Besitz und die Form der Nutzung des Objektes beweisen, in welchem der Vertragsgegenstand installiert werden soll (z.B. Auszug aus dem Katasteramt). Diese Unterlagen sind am Tag der Vertragsunterzeichnung vorzulegen, anderenfalls wird ein Mehrwertsteuersatz in der gesetzlichen Höhe berechnet. Werden die Voraussetzungen für die Anwendung eines ermäßigten MwSt.-Satzes gemäß Gesetz Nr.235/2004 und Gesetz Nr. 302/2008 geändert, so ist der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer über diese Tatsache unverzüglich zu informieren und den entsprechenden Unterschied des MwSt.-Satzes, einschließlich Strafgebühren nachzuzahlen.

  4. Garantie

    Auf den Vertragsgegenstand gibt der Auftragnehmer eine erweiterte Garantie von 84 Monaten nach der Übergabe und der Übernahme der ordnungsgemäß ausgeführten Arbeiten durch den Auftraggeber. Als Beweis der vereinbarten Garantiefrist übergibt der Auftragnehmer am Übergabetag an den Auftraggeber einen Garantieschein. Diese erweiterte Garantie bezieht sich nicht auf Verschleißteile wie Glühbirnen, Beleuchtungsabdeckung, Heizspiralen, Pumpen und Verbindungsschläuche, Pumpenschläuche für Essenzen (Dampferzeuger) und Teile der Schaltsteuerung, auf die eine Garantie von 6 Monaten gegeben wird. Auf das ganze gelieferte Saunazubehör, Badetonnen, Saunamöbel, allgemeine Elektrotechnologie wird eine Standardgarantie von 24 Monaten ab Verkaufstag gegeben, falls nicht anders vereinbart.

    Innerhalb der Garantiezeit hat der Auftragnehmer alle Mängel kostenlos zu beseitigen, die durch Material- oder Produktionsfehler entstanden sind. Die Garantie wird um den Zeitraum der Reparatur verlängert, d.h. der Zeitraum ab der Übergabe zur Reparatur bis zur Übernahme vom reparierten Produkt durch den Auftraggeber.

    Der Produktbesitzer ist bei der Geltendmachung der Garantie verpflichtet entsprechenden Garantieschein vorzulegen, der ordnungsgemäß vom Hersteller ausgefüllt ist, sowie ein Reklamationsformular auszufüllen, das auf unseren Webseiten zu finden ist - www.dyntar.at. Dies dient dazu, um den Kunden und die angegebenen Mängel zu identifizieren, deshalb wird das Reklamationsverfahren erst nach der Übergabe aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet.

     

Die Garantie erlischt und bezieht sich nicht auf:

  • Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung des Produkts oder im Widerspruch mit der Gebrauchsanleitung entstanden sind

  • Mängel, die durch falschen Anschluss, Installation, unsachgemäße Verwendung des Produkts oder deren Teile entstanden sind, die im Widerspruch mit technischen Normen und Sicherheitsstandards stehen, weiterhin Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, Handhabung, Installation, Überlastung, Nichteinhaltung von Lager- und Betriebsbedingungen entstanden sind

  • Schäden, die durch äußere Einflüsse entstanden sind, wie z.B. mechanische Schäden, Schäden durch Wasser, Wärme, aggressive Stoffe und ähnlich, durch höhere Gewalt entstandene Schäden (Naturkatastrophen, Stürme usw.), Eingriffe durch nicht autorisierte Personen

  • auf Saunen und andere unsere Produkte oder deren Teile, die in Schwimmbädern installiert werden, und der Kunde für keine ausreichende Belüftung durch Klimaanlage oder hochwertige Entfeuchter sorgt.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet reklamierte Mängel unverzüglich zu beseitigen, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Reklamation (per Brief, Fax, E-Mail).

Hinweis: Im Falle einer unberechtigten Reklamation wird eine entsprechende Bearbeitungsgebühr erhoben. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte unsere Reklamationsabteilung: +420 493 555 568.